I am late to the party, sowohl für den Pacojet für Arme * als auch für das
Brombeereis aus körnigem Frischkäse
bzw. Eis mit körnigem Frischkäse, das auf sämtlichen Plattformen viral ging. Bei mir tauchte das gleich zweimal im Instagramfeed auf. Meine Brombeeren wachsen üppig,
körniger Frischkäse sowie weitere Zutaten waren vorhanden und der Creami wollte ausprobiert werden. Bis das Eis die gewünschte Konsistenz mit dem Creami hatte, musste ich erst ein bisschen herumprobieren, aber das Ergebnis war köstlich.
Viel gepriesen wird das auch als High-Protein-Eis. Ich bin zu bequem, grob zu überschlagen, ob sich meine Kreation so nennen darf. Geregelt ist das in der sogenannten Health-Claim-Verordnung, das ist gängiger als der sperrige Name VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.
HOHER PROTEINGEHALT
Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Proteingehalt, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn auf den Proteinanteil mindestens 20 % des gesamten Brennwerts des Lebensmittels entfallen
Und noch mehr Wissenswertes aus dem Lebensmittelrecht: Obwohl Hüttenkäse ist die deutsche Übersetzung von Cottage Cheese ist, lautet die in Deutschland die korrekte Bezeichnung “körniger Frischkäse”. Bei Hüttenkäse handelt es sich um eine eingetragene Marke, die bis 2034 geschützt ist.
Brombeereis aus körnigem FrischkäseMenge:20 Kugeln mit dem Eisportionierer 1/70 * Kategorie: Eiscreme Brombeereis aus körnigem Frischkäse ist schnell zusammengerührt und erhalt mit 3 Re-Spins im Ninja CREAMi einen sehr zarten Schmelz ZUTATEN
ZUBEREITUNG
° Im Hause Küchenlatein hat sich das Verteilen auf 2 Becher bewährt. Das ist dann genau die Menge, die der Inschennör ohne “Fresskoma” aufessen können, das erspart erneutes Einfrieren. Gesamtzeit: 24 Stunden |
* = Affiliate-Link zu Amazon
mehr Eiscreme-Rezepte und Rezepte mit Brombeeren bei Küchenlatein
Wobei die Bezeichnungen nach Lebensmittel- und Markenrecht nur eine Rolle spielen, wenn das als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden soll. Privat darfst du das sowohl als high Protein als auch als Hüttenkäseeis bezeichnen.
scnr
Liebe Grüße
Poupou
Ja, das ist richtig, aber ich kann keinen Hüttenkäse kaufen – weil hier nicht gesehen, sondern nur körnigen Frischkäse und ich bin mit meiner Berufsbezeichnung in dem Fall nicht privat.
Und ich bin immer wieder entsetzt, dass es dem Verbraucher egal ist, was auf den Verpackungen steht. Darum mache ich in meinem Blog auf die Diskrepanz zwischen Verbraucherjargon und Lebensmittelrecht aufmerksam. Nämlich mein Blog meine Party!
Total deine Party! Ich habe da auch eher die Wikipedianerinnenbrille auf, wo wir regelmäßig diskutieren: bilden wir den Usus ab oder referieren wir das Lebensmittelrecht, wenn es z.B. um die Wahl des korrekten Lenmas geht.
LG
Poupou
Auf jeden Fall die lebensmittelrechtlich korrekte Bezeichung! Vielleicht nehmen dann Verbraucher_innen zur Kenntnis, was auf der in den Verkehr gebrachten Verpackung steht. Die Informationen dienen dem/der Verbraucherin und werden leider von der großen Masse ignoriert. Da wird z.B. doch steif und fest behauptet, man könne xy-Milch kaufen und erst ein Hinweis, man möge doch einmal auf die Verpackung schauen, bringt dann das Aha-Erlebnis. Die Bezeichnungen und Zusammensetzungen für Lebensmittel mögen sinnvoll sein oder nicht, aber auch da ist es auf “demokratischen” Wege möglich, Änderungen herbeizuführen. Da hilft es nicht, zu sagen: “Ich mach’/sage/ will das aber so.” Ich nenne nur als Beispiel die Zusammensetzung für Limonade, aber auch da musste der Rechtsweg eingehalten werden.
Oh, das sehe ich dezidiert anders und wir halten es in der Regel auch so, dass die gängigste Bezeichnung das Lemma bestimmt (und andere Begriffe natürlich dorthin weiterleiten). Und konkret beim Hüttenkäse halte ich es auch für rechtlich bedenklich, dass diese Msrke überhaupt eingetragen wurde. (Werde ich künftig als Beispiel in meiner Vorlesung zu Immaterialgüterrechten bringen).
Rechtliche Differenzierungsnotwendigkeiten, beispielsweise aus steuerrechtlichen Gründen, bringen manchmal kuriose Bezeichnungen und Unterscheidungen hervor, die aber keine Entsprechung im Sprachgebrauch der betroffenen Personen (aka Verbraucher) haben – auch wenn die rechtlichen Beweggründe nachvollziehbar sind, heißt das nicht, dass die Menschen, die das benutzen, ihren Sprachgebrauch ändern müssen….
LG
Poupou
Ich sehe, wir kommen auf keinen grünen Zweig. Es geht nicht um den allgemeinen Sprachgebrauch, da kann jede/r sagen, was er will. Es geht mir um die Kenntnis eines jeden, dass nicht jeder transparente Haftstreifen von einer bestimmten Marke ist, genauso wie Papiertaschentücher oder Käsesorten. Gerade bei Lebensmitteln interessiert sich der gemeine Verbraucher überhaupt nicht mehr dafür, was er eigentlich an Informationen zur Verfügung hat. Aber lassen wir das