Lebensmittel, die in mikrobieller Hinsicht bereits nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, havenen einVerbrauchsdatum. Zu den sehr leicht verderblichen Lebensmitteln zählen z.B. rohes Hackfleisch, frisches Geflügelfleisch, Feinkostsalate ohne Konservierungsstoffe und Vorzugsmilch.
Gemäß § 7a der Lebensmittel-KennzeichnungsVO (LMKV) (Verordnung wurde am 13.Juli 2017 aufgehoben) ist dem Verbrauchsdatum die
… die Angabe “verbrauchen bis” voranzustellen …
und dort steht auch noch ausdrücklich:
Lebensmittel nach Absatz 1 (mit einem Verbrauchsdatum) dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
D.h. ein Produkt mit einem abgelaufenem Verbrauchsdatum darf vom Händler nicht mehr verkauft werden.
Fassen wir zusammen:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezieht sich auf Form, Geschmack und Aussehen eines Lebensmittels. Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sind verkehrsfähig.
Das Verbrauchsdatum bezieht sich auf den hygienischen Zustand leicht verderblicher Lebensmittel. Diese sind nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verkehrsfähig.
Beide Datumsangaben beziehen sich auf ungeöffnete Lebensmittel in Fertigpackungen, die der Lebensmittel-KennzeichnungsVO unterlagen.(Verordnung wurde am 13.Juli 2017 aufgehoben)
Lebensmittel haben kein Verfalldatum sondern entweder ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum.
Wo Verfalldaten zu finden sind, erläutere ich in einem nächsten Beitrag.
Oh
… wieder was dazu gelernt!
Und es stellt sich dann doch immer die Frage: wie lange hält sich etwas, wenn es geöffnet wird?? – Wie handhabst du das?
Finde ich wirklich gut, dass du dieses Thema aufgegriffen hast!
@kulturbolschewi @GywerMelanie das mel sehr hübsch auf: https://kuechenlatein.com/food-law-for-beginners-das-verbrauchsdatum/ und https://kuechenlatein.com/food-law-for-beginners-das-mindesthaltbarkeitsdatum/