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Food law for beginners: Das Verbrauchsdatum

Verbrauchsdatum Lebensmittel, die in mikrobieller Hinsicht bereits nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, havenen einVerbrauchsdatum. Zu den sehr leicht verderblichen Lebensmitteln zählen z.B. rohes Hackfleisch, frisches Geflügelfleisch, Feinkostsalate ohne Konservierungsstoffe und Vorzugsmilch.

Gemäß § 7a der Lebensmittel-KennzeichnungsVO (LMKV) (Verordnung wurde am 13.Juli 2017 aufgehoben) ist dem Verbrauchsdatum die

… die Angabe “verbrauchen bis” voranzustellen …

und dort steht auch noch ausdrücklich:

Lebensmittel nach Absatz 1 (mit einem Verbrauchsdatum) dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

D.h. ein Produkt mit einem abgelaufenem Verbrauchsdatum darf vom Händler nicht mehr verkauft werden.

Fassen wir zusammen:

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezieht sich auf Form, Geschmack und Aussehen eines Lebensmittels. Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sind verkehrsfähig.

Das Verbrauchsdatum bezieht sich auf den hygienischen Zustand leicht verderblicher Lebensmittel. Diese sind nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verkehrsfähig.

Beide Datumsangaben beziehen sich auf ungeöffnete Lebensmittel in Fertigpackungen, die der Lebensmittel-KennzeichnungsVO unterlagen.(Verordnung wurde am 13.Juli 2017 aufgehoben)

Lebensmittel haben kein Verfalldatum sondern entweder ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum.

Wo Verfalldaten zu finden sind, erläutere ich in einem nächsten Beitrag.

Food law for beginners: Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Ein Blick in Runde der Foodblogs zeigt: Offenbar herrschen Missverständnisse um die Begriffe Verfallsdatum, Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum.

Handelt es sich hierbei um tatsächlich umWortklaubereien 20.09.2023 **, die ruhig den Juristen überlassen werden können? Nicht einmal die streiten sich um diese Begrifflichkeiten, weil in der EU und somit auch in Deutschland alles fein säuberlich geregelt ist.

Aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen kommen nun welche Begriffe zur Anwendung?

Das ist gar nicht so einfach, klingt komisch, ist aber so.

Lebensmittel fallen unter das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch , ein äußerst spannend zu lesendes, aber nicht unbedingt als Bettlektüre geeignetes Machwerk. Das ist die gesetzliche Grundlage aufgrund derer verschiedenste Verordnungen erlassen worden sind, die genau regeln was z.B. Fertigpackungen sind und auf diesen Packungen genau zu stehen hat. Denn: Nur für Lebensmittel in einer Fertigpackung gilt die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln(Verordnung wurde am 13.Juli 2017 aufgehoben) oder kürzer: Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und noch kürzer: LMKV.

Mindesthaltbarkeitsdatum Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in § 7 LMKV(Verordnung wurde am 13.Juli 2017 aufgehoben) definiert.

Der Text zergeht auf der Zunge:

Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.

und weiter

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist unverschlüsselt mit den Worten “mindestens haltbar bis …” unter Angabe von Tag, Monat und Jahr in dieser Reihenfolge anzugeben

Kurzum, beim Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geht es nur um Form, Geschmack und Aussehen des Lebensmittels eines original verpackten Produktes, nicht aber um den Zeitpunkt seines Verfalls. Wichtig ist auch, dass das nur für die ungeöffnete Packung gilt. In dem Moment, wo der/die VerbraucherIn Lebensmittel aus einer geöffneten Packung benutzen will, muss sich diese(r) auf Ihre/seine Nase und ihren/seinen Verstand verlassen. Und eben dieser ist auch gefragt, wenn bei einer ungeöffneten Packung das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Einfach erst einmal einen Blick darauf werfen (sichtbarer Schimmel, Käfer etc), daran Schnuppern und wenn der Geruch ok ist, mutig ein bisschen probieren. Wenn das Produkt auch noch “arteigen” schmeckt, ist noch alles in Ordnung.

Deshalb können original verpackte Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum auch weiter verkauft werden. Die Verantwortlichkeit für Form, Geschmack und Aussehen geht dann vom Hersteller auf den Verkäufer über. Und wenn der meint, es sei alles in Ordnung, muss er noch nicht einmal den Preis senken. Aber in der Regel tut er das schon knapp vor Ablauf, um Ärger zu vermeiden.

Bei leicht verderblichen Lebensmitteln – wie z.B. Fisch oder Fleisch muss das Verbrauchsdatum angegeben werden. Aber das ist ein anderer Paragraph und Beitrag.

** 20.09.2023 http://www.foolforfood.de/index.php/brot/rezept-ciabatta#c13711 nicht mehr verfügbar

Frankfurter Schnitten

frankfurter kranz 001
 
 
Zum Bügeln bei der Sendung Wissenshunger lief ein Bericht über den Frankfurter Kranz. Die Anfrage in der Rezepte-Liste nach dem besten Rezept für Frankfurter Kranz brachte eine Menge Rezepte zusammen, unter anderem auch eine Kastenform-Variante. Die Leitsätze für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuches definieren den

Frankfurter Kranz

als eine kranzförmige Torte aus Sand-, Wiener- oder Biskuitmasse. Sie ist in Lagen quergeschnitten, mit Butterkrem gefüllt und damit auf den Ober- und Seitenflächen bestrichen, außerdem mit Mandel- oder Nusskrokant bestreut.

Meine Großmutter backte jedes Jahr auf meinen besonderen Wunsch zu ihrem Geburtstag am 20. Dezember einen Frankfurter Kranz nach dem Rezept aus dem Dr.Oetker-Kochbuch von 1927. Er wurde in einer Guglhupffom gebacken und mit gerösteten Mandelblättchen überzogen. Außerdem enthielt die Creme neben Butter auch noch ein anderes Fett, nämlich Kokosfett, heutzutage auch nicht Leitsatz konform, aber sehr lecker und sehr mächtig! Das letzte Stück war immer für mich.

Hier also meine Interpretation der berühmten Tortenspezialität aus Frankfurt:

Frankfurter Schnitten

Frankfurter Schnitten 010 Frankfurter Schnitten 013

Sehr lecker, das schmeckte so wie früher!

========== REZKONV-Rezept – RezkonvSuite v1.4
Titel: Frankfurter Schnitten
Kategorien: Backen, Wiener Masse
Menge: 1 Kastenform 1-l Inhalt
Frankfurter Schnitten 012

Zutaten

H TEIG
125 Gramm   Butter, zerlassen
3     Eier
250 Gramm   Zucker
125 Gramm   Mehl
125 Gramm   Stärkemehl
1/2 Pack.   Backpulver, 8 g
H CREME
160 Gramm   Butter
40 Gramm   Kokosfett
100     Zucker
500 ml   Milch
1 Pack.   Vanillepuddingpulver
H FÜLLUNG
      Kirschkonfitüre
H BELAG
150 Gramm   Haselnusskrokant
      Oder zubereitet aus
1 Messersp.   Butter oder Margarine
60 Gramm   Zucker
125 Gramm   Mandeln, abgezogen und gehackt
      Belegkirschen

Quelle

  eigene Variante
  aus diversen Rezepten zusammengestellt
  Erfasst *RK* 19.05.2007 von
  Ulrike Westphal

Zubereitung

Teig: Aus Eiern, Zucker, Butter, Mehl, Stärke und Backpulver einen Teig herstellen und diesen in eine gefettete Kastenform geben und bei 175 °C Grad ca. 60 Minuten backen, bis ein Holzstab ohne Rückstände wieder herauskommt.

Creme: Aus Milch, Zucker, Puddingpulver einen Pudding kochen und kalt rühren. Die Butter und das Kokosfett schaumig rühren und den Vanillepudding esslöffelweise unterrühren.

Wenn der Pudding gekocht ist, diesen auskühlen lassen, er sollte die gleiche Temperatur wie die Butter haben.

Den Kuchen 2 x waagerecht durchschneiden und mit Kirschkonfitüre bestreichen und mit der Creme füllen und von außen mit der Creme bestreichen.

3 Esslöffel Creme zurückbhalten und in einen Spritzbeutel mit kleiner Sterntülle füllen.

Krokant: Butter oder Margarine mit Zucker und Mandeln in einem Topf unter Rühren erhitzen und bräunen, auf ein Stück Alufolie geben und erkalten lassen.

Den Kuchen mit dem Haselnusskrokant oder Mandelkrokant von allen Seiten bestreuen.

Zuletzt Cremetuffs aufspritzen, Belegkirschen auflegen und mindestens 3 Stunden in den Kühlschrank stellen.

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