Ein Blick in Runde der Foodblogs zeigt: Offenbar herrschen Missverständnisse um die Begriffe Verfallsdatum, Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum.
Handelt es sich hierbei um tatsächlich umWortklaubereien 20.09.2023 **, die ruhig den Juristen überlassen werden können? Nicht einmal die streiten sich um diese Begrifflichkeiten, weil in der EU und somit auch in Deutschland alles fein säuberlich geregelt ist.
Aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen kommen nun welche Begriffe zur Anwendung?
Das ist gar nicht so einfach, klingt komisch, ist aber so.
Lebensmittel fallen unter das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch , ein äußerst spannend zu lesendes, aber nicht unbedingt als Bettlektüre geeignetes Machwerk. Das ist die gesetzliche Grundlage aufgrund derer verschiedenste Verordnungen erlassen worden sind, die genau regeln was z.B. Fertigpackungen sind und auf diesen Packungen genau zu stehen hat. Denn: Nur für Lebensmittel in einer Fertigpackung gilt die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln(Verordnung wurde am 13.Juli 2017 aufgehoben) oder kürzer: Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und noch kürzer: LMKV.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in § 7 LMKV(Verordnung wurde am 13.Juli 2017 aufgehoben) definiert.
Der Text zergeht auf der Zunge:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.
und weiter
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist unverschlüsselt mit den Worten “mindestens haltbar bis …” unter Angabe von Tag, Monat und Jahr in dieser Reihenfolge anzugeben …
Kurzum, beim Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geht es nur um Form, Geschmack und Aussehen des Lebensmittels eines original verpackten Produktes, nicht aber um den Zeitpunkt seines Verfalls. Wichtig ist auch, dass das nur für die ungeöffnete Packung gilt. In dem Moment, wo der/die VerbraucherIn Lebensmittel aus einer geöffneten Packung benutzen will, muss sich diese(r) auf Ihre/seine Nase und ihren/seinen Verstand verlassen. Und eben dieser ist auch gefragt, wenn bei einer ungeöffneten Packung das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Einfach erst einmal einen Blick darauf werfen (sichtbarer Schimmel, Käfer etc), daran Schnuppern und wenn der Geruch ok ist, mutig ein bisschen probieren. Wenn das Produkt auch noch “arteigen” schmeckt, ist noch alles in Ordnung.
Deshalb können original verpackte Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum auch weiter verkauft werden. Die Verantwortlichkeit für Form, Geschmack und Aussehen geht dann vom Hersteller auf den Verkäufer über. Und wenn der meint, es sei alles in Ordnung, muss er noch nicht einmal den Preis senken. Aber in der Regel tut er das schon knapp vor Ablauf, um Ärger zu vermeiden.
Bei leicht verderblichen Lebensmitteln – wie z.B. Fisch oder Fleisch muss das Verbrauchsdatum angegeben werden. Aber das ist ein anderer Paragraph und Beitrag.
** 20.09.2023 http://www.foolforfood.de/index.php/brot/rezept-ciabatta#c13711 nicht mehr verfügbar