Das sind Kürbiskerne,
das auch
Was ist der Unterschied? Die Kürbiskerne im Bild rechts unten
sind etwas kleiner, aber sonst? Es offenbaren sich auch noch Unterschiede in der Kennzeichnung:
Wie jetzt? Erst erkläre ich lang und breit, dass das Mindesthalbarkeitsdatum mit den Worten “mindestens haltbar bis” anzugeben ist und das Verbrauchsdatum mit den Worten “verbrauchen bis” und jetzt steht im rechten Beispiel “verwendbar bis”. Geht das zusammen?
Während Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum für Lebensmittel gelten, weisen die Worte “verwendbar bis” auf das Verfalldatum bei
Arzneimitteln hin, wie die Bilder oben jetzt deutlich machen. Zu dem Produkt rechts gab es auch eine Packungsbeilage mit dem Hinweis:
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton und dem Beutel nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
Gesetzliche Grundlage für Arzneimittel ist das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln(Arzneimittelgesetz – AMG). Wie mir scheint, eine ebenso spannende Lektüre wie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, aber nicht meine Baustelle. Ich “kann” nur Lebensmittel.
Was Lebensmittel sind, steht in Artikel 2 Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Definition von „Lebensmittel”
Im Sinne dieser Verordnung sind „Lebensmittel” alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
Zu „Lebensmitteln” zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe — einschließlich Wasser —, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Wasser zählt hierzu unbeschadet …
Der Hersteller eines Produktes bestimmt, als was er es in den Verkehr bringen will. Das nennt sich auch “objektive Zweckbestimmung”. Ein Produkt kann also sowohl Lebensmittel als auch Arzneimittel sein. Während des Studiums wurde als Beispiel hierfür immer der Fenchelhonig genannt. Die Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel ist nicht immer so einfach: Wenn bei einem Mittel die Zulassung oder Registrierung mit der Begründung abgelehnt wurde, es handele sich nicht um ein Arzneimittel, so gilt es nicht als Arzneimittel, aber auch noch lange nicht als Lebensmittel.
Sehr interessant! Mindesthaltbarkeit- und Verbrauchsdatum waren mir klar, aber dass es auch ein Verfallsdatum gibt und das nur bei Arzneimitteln, war mir nicht wirklich bewußt.
.. kann man wohl sagen, dass das alles nicht so einfach ist. Mir grauts jetzt schon vor den Spitzfindigkeiten des 3. Staatsexamens à la ist es ein Arzneimittel oder nicht? Und wie sehe ich das? Und unter welches Gesetzt fällts dann?
Interessanter Beitrag.
Spätestens bei der Erwähnung von “vernünftigem Ermessen” schwant mir aber Übles. :)
Und da soll sich der Laie dann auskennen; gut, dass du das so anschaulich erklärst!