Geschmacksvergleich: Rosenblüten-Fruchtaufstriche

Als ich mein selbstgekochtes Rosenbüten-Champagner-Gelee auf das Vorratsregal stellte, fiel mir der Rosenblüten-Fruchtaufstrich aus meinem „Care-Paket“ der Aktion DFssgF ins Auge. Meine Herren und ich machten dann einen ausgiebiegen Geschmacksvergleich beider Fruchtaufstriche.

Schon bei der Rezeptsuche sind mir Unterschiede aufgefallen. Die Rezeptbroschüre, die ich letztes Jahr erhalten hatte, sah als Basis für ein Rosengelee Apfelsaft und die Blätter von 2 – 3 ungespritzten Rosen vor. Das ist natürlich nicht allzuviel, wiegen doch die Blütenblätter meiner Rose de Rescht nur 5 g, auch Falstaff bringt nicht entscheidend mehr auf die Waage.

Geschmacksvergleich Rosengelee 001 Vergleich Rosengelee 002
Geschmacksvergleich Rosengelee 003 Vergleich Rosengelee 004

Nicht nur optisch lassen sich Unterschiede ausmachen, auch geschmacklich unterscheiden sicn diese beiden Rosengelees. Die rote – auf Sekt und Rosèwein basierende – Variante schmeckt intensiv nach Rosen, während die mit Apfelsaft hergestellte Variante nur einen leichten, aber deutlich wahrnehmbaren Rosengeschmack aufweist.

Beide schmecken Fruchtaufstriche schmecken gut, aber es steht 3:1 für das Rosenblüten-Champagner(Sekt)-Gelee. Sohn No. 2 war das zu intensiv, er steht auf die Apfelsaft-Variante.

Wie schön, das jeder auf seine Kosten kommen kann. Bekanntlich lässt sich über Geschmack nicht streiten.

2 thoughts on “Geschmacksvergleich: Rosenblüten-Fruchtaufstriche

  1. Katrin at blogs.shz.de/essen-trinken

    Hallo Ostwestwind,

    ich wollte dir eigentlich eine mail schreiben, aber leider habe ich keinen Kontakt gefunden. Daher im Kommentar: Wir haben dein Blog Küchenlatein in unsere Linkliste aufgenommen, unter der Rubrik Essen und Trinken. blogs.shz.de/essen-trinken/

    Ich hoffe, dass du nichts dagegen hast, denn dein Blog ist echt super gelungen! Schöne Artikel und gute Bilder, am liebsten würd ich mich gleich ans Kochen machen. :)
    Vielleicht kannst du kurz per mail bescheid sagen, ob es dir recht ist von uns verlinkt zu sein.

    Antworten

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